Unsere AGB's
Abkürzungen:
B Bidon
S Sack
CA Karton
K Kessel
Fl Flasche
D Dose
VOC Flüchtige, organische Verbindungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines:
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen.
Soweit die Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht spezielle Bestimmungen enthalten, gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
Preise:
Preise sind freibleibend und Preisänderungen sind vorbehalten.
Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) exklusive MWSt.
Beträge unter CHF 100.00 sind nicht rabattberechtigt.
VOC:
Die vom Bundesrat verordnete Lenkungsabgabe auf flüchtige und organische
Verbindungen (VOC) beträgt derzeit CHF 3.00 pro Kilo VOC und wird auf Produkte erhoben, welche solche Verbindungen enthalten. Die VOC Abgabe ist MWSt-pflichtig, nicht rabattberechtigt und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
VOC- änderungen vorbehalten.
Versand:
Die Lieferungen erfolgen in den Kantonen Luzern, Zug, Nidwalden, Obwalden, Uri, Franko Domizil, resp. Talstation der Bergbahnen.
Sendungen unter CHF 100.00 werden nicht per Post zugestellt. Können jedoch bei der Firma Reitec in Horw ab Lager abgeholt werden.
Für Sendungen mit einem Warenwert unter CHF 350.00 wird einen Kleinmengen-zuschlag von CHF 25.00 verrechnet.
Für alle andere Kontone werden die Sendungen per Post (Posttarif) oder per Camion (Speditionstarif) zugestellt.
Zahlung:
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart innerhalb von 30 Tagen netto.
Nach Ablauf der 30 Tagen ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Bei anhaltender Zielüberschreitung erfolgen zukünftige Lieferungen nur noch per Barzahlung rein netto.
Garantie:
Auf neue Maschinen gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten auf Material und Produktionsfehler. Bei unsachgemässer Anwendung , änderungen durch Dritte oder mutwillige Beschädigungen entfällt die Garantieleistung.
Verschleissteile sind nicht Garantieberechtigt.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der gesamte Lieferumfang Eigentum der REItec GmbH. Die REItec GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt, soweit notwendig, in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
Bei Pfändung, Verarrestierung oder Retention muss der Käufer das zuständige Amt auf das Eigentum der REItec GmbH hinweisen.
Adressänderungen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt Horw
REitec GmbH
Kantonsstrasse 160
6040 Horw
Horw, 1. Januar 2016